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Mitglied der Aids-Hilfe Graubünden werden

Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns! Jahresbeitrag Einzelmitglieder CHF 30.-, Kollektivmitglieder CHF 200.-

Spenden

Der Verein Aids-Hilfe Graubünden ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig
und wird auch getragen durch seine Mitglieder. Unsere finanziellen Mittel setzen sich aus
Beiträgen von Kanton, Gemeinden und
Projektbeiträgen der Aids-Hilfe Schweiz sowie privater Spenden zusammen.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Aidsarbeit im Kanton Graubünden. Spenden können Sie von den Steuern abziehen.

postfinance.ch
Konto 70-4500-7
IBAN CH09 0900 0000 7000 4500 7
BIC POFICHBEXXX

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung!


Gemeinsam Feiern und Spenden
Unser Leben ist geprägt von vielen Ereignissen, die wir mit Familie und Freunden feiern: eine Geburt, ein runder Geburtstag, eine Hochzeit, eine Jubiläumsfeier im Büro oder die Pensionierung: Stellen Sie an Ihrem Fest einen Kollekte-Topf auf und spenden Sie das gemeinsam gesammelte Geld  zu Gunsten der AIds-Arbeit. Gerne stellen wir Ihnen für Ihre Sammlung Informationsmaterial, eine Kasse oder Einzahlungsscheine zu und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. 

Ihr privater Sponsoring-Anlass
Sind Sie und Ihre Bekannten Sportfanatiker? Oder sind Sie in einem Verein? Dann organisieren Sie einen privaten Sponsoren-Lauf, ein privates Benefiz-Spiel oder ein Grümpelturnier. Jede Person, die teilnimmt, kann sich zum Beispiel pro Runde einen Betrag zahlen lassen oder jede Mannschaft lässt sich von ihren Fans Tore finanzieren; die Summe wird für die Aids-Arbeit gespendet. 
Spielen Sie vielleicht ein Instrument oder sind Mitglied in einer Band? Warum nicht den nächsten Auftritt unter das Motto „Solidarität mit HIV-positiven Menschen“ stellen? Der Erlös wird dann an die Aids-Arbeit gespendet. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Ihre Firmen-Sammelaktion
Feiert Ihre Firma ein Jubiläum? Möchten Sie Ihr Jubiläumsbudget für einen sinnvollen Zweck investieren? Oder planen Sie mit den Mitarbeitern einen teamfördernden Ausflug und setzen bei Teamspielen als Gewinn eine Spende an dieAids-Arbeit aus? Es gibt viele Möglichkeiten, für HIV-positive Menschen einzustehen – Spenden Sie den so gesammelten Betrag als Zeichen der Solidarität für HIV-positive Menschen. 


Im Gedenken an Verstorbene – die Trauerspende
Bei Todesfällen wünschen Trauerfamilien oft, man möge anstelle von Blumengeschenken eine gemeinnützige Organisation unterstützen. 

Wenn Sie die Aids-Arbeit begünstigen möchten, können Sie HIV-positiven Menschen und ihren Familien mit einer Spende neue Hoffnung schenken und erfahren dabei selber Trost. 

Sie können die Aids-Arbeit  in der Todesanzeige empfehlen oder die Kollekte beim Beerdigungs-Gottesdienst an uns überweisen lassen.

Wir verdanken Trauerspenden mit besonderer Sorgfalt und informieren die Trauerfamilie detailliert über den Spendeneingang. Wir bitten Sie um einen entsprechenden Vermerk.

Legate und Testamente

Legate und Vermächtnisse ermöglichen über den Tod hinaus sinnvolle und wirksame
Hilfe für Menschen mit HIV /Aids und deren Angehörige.
Das Leben mit einem guten Werk vollenden – ein schöner Gedanke. Immer mehr Menschen führen in ihrem Testament Organisationen auf, die sich für mehr Solidarität mit Menschen, die ein schweres Los zu tragen haben, engagieren. WIr setzen uns seit 25 Jahren für HIV-positive Menschen, deren Rechte und Gleichstellung ein. Mit einem Legat oder einer Erbschaft zu Gunsten der Aids-Arbeit investieren Sie in die Zukunft von HIV-positiven Menschen und helfen uns Präventionsarbeit zu leisten.

Die Vorteile einer Nachlassregelung
Die Regelung Ihres Nachlasses gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille respektiert wird, Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verwendet wird, wie Sie es für richtig halten und Personen und Organisationen nach Ihrem Wunsch berücksichtigt werden. 

Welches sind die Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag?
In seinem Testament bestimmt der Erblasser allein über sein ganzes Vermögen. Er kann das Testament jederzeit errichten und frei ändern, eigenhändig oder bei einem Notar. Ein Erbvertrag muss immer von einem Notar beurkundet werden. Als Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den zukünftigen Erben kann der Erbvertrag nur von den Vertragspartnern gemeinsam geändert werden. Er bietet Sicherheit gegen voreilige Meinungsänderungen eines Partners.

Was ist ein Legat?
In einem Legat (Vermächtnis) wird ein bestimmter Vermögen- oder Sachwert vermacht. Legate werden vor der Teilung der Erbschaft ausgerichtet. Pflichtteile dürfen dabei nicht verletzt werden. Legatnehmer haften nicht für Schulden des Erblassers, also des Verstorbenen, der ein Erbe hinterlässt.

Kann ich in meinem Testament frei über mein Vermögen verfügen?
Ja, sofern Sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen. Sie können pflichtteilgeschützte Erben nur in Ausnahmefällen enterben, etwa wenn diese Ihnen gegenüber eine schwere Straftat begangen oder ihre familienrechtlichen Pflichten verletzt haben. Sind keine pflichtteilgeschützten Erben vorhanden, können Sie über Ihr gesamtes Vermögen frei bestimmen.

Was erbt mein Konkubinatspartner oder meine Konkubinatspartnerin, wenn ich kein Testament mache?
Ohne Begünstigung in Ihrem Testament oder ohne Erbvertrag sind Konkubinatspartner und -partnerinnen nicht erbberechtigt. Nur verheiratete Partner und Partnerinnen sind nebst Eltern und Kindern pflichtteilgeschützt.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.